Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt druckenUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FREELIFE Outdoorsport GmbH., Parzerweg 65, A-4203 Altenberg, Stand 13.4.2011
FREELIFE Outdoorsport GmbH. wird im folgenden Text kurz FREELIFE benannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Sie wird von FREELIFE telefonisch, schriftlich oder persönlich bestätigt
und ist somit verbindlich.
2. Stornoregelungen:
Bis zum 30.Tag vor der Tour 10%, vom 29.-21.Tag vor der Tour 25%, vom
20.-10.Tag vor der Tour 45%, ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn
65%,
ab 72 Std. bis Tourantritt 85%, bei Nichterscheinen zur Tour 100%.
Bei der Vermittlung von Unterkünften gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu
entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl
von vier Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der
Tour wird die Stornierung spätestens 2 Tage vorher mitgeteilt. Die
Teilnehmer erhalten diesfalls das Entgelt zurückbezahlt und werden
ansonsten keine weiteren Rechtfolgen aus der Stornierung ableiten. Es
können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren
Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen
psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der
Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden,
mitzubringen. Gesundheitliche Einschränkungen, die eine Gefährdung
darstellen könnten, sind dem Guide vor der Tour bekannt zu geben.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von FREELIFE ist sich darüber im Klaren,
dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den
Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
Touren von FREELIFE werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die
Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren
sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine
umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber
vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle
Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber FREELIFE
Outdoorsport GmbH und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz beschränkt. FREELIFE haftet nicht für Schäden, die aus
Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt
dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu
befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour
sollen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere
Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour
notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour
auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es
vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die
die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher
Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer),
abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. FREELIFE ist berechtigt,
bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Soweit
diese Umstände nicht in der Sphäre des Teilnehmers liegen, wird der
Veranstalter das Entgelt zurückbezahlen und der Teilnehmer ansonsten
keine weiteren Rechtsfolgen aus dem Rücktritt ableiten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu
melden. Allfällige Ansprüche gegen den Veranstalter sind bei diesem
binnen Monatsfrist unter Angabe des erlittenen Schadens und der Umstände
des Schadenseintrittes geltend zu machen. Die Verjährungsfrist zur
gerichtlichen Geltendmachung derartiger Ansprüche wird auf ein Jahr
verkürzt.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FREELIFE
übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit
privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres
Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und
Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Urfahr-Umgebung. Für
Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle FREELIFE Touren. Für die
nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen
Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet.
Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer
mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der
Enns ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der
Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind.
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour
notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den
Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine
Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour
auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für grob fahrlässige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil
mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen
Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist,
wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Kajak-, Adventure Raft-, River Rider- und Kanutouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer
Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle
anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu
meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren
kein Bootsführer von FREELIFE im Boot mitfährt. Es erfolgt die
Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am
Fluss durch den Bootsführer von FREELIFE. Die Teilnehmer müssen ihr Boot
eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen.
FREELIFE übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei
solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
25. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände,
wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher
mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder
Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der
Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
26. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter
Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit
Steinschlaggefahr zu rechnen.
27. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
28. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet.
Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue
Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist
besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
29. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des
Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten
ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu
rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil
gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes
nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei
dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere
Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst
darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt
und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den
Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit
den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen
abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter
Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu
erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester
Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst
mitzubringen.
30. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der
Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort
dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere
Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführers
diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Reisen:
31. Die genauen Voraussetzungen, Leistungen und Bedingungen für jede
einzelne Reise können dem jeweiligen Detailprogramm entnommen werden.
32. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen 1992.
Besondere Bedingungen für FREELIFE Verleih-Ausrüstung:
33. Unternehmungen mit Verleih-Ausrüstung von FREELIFE erfolgen ohne
Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für
Schäden wird keine Haftung übernommen.
34. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.
Besondere Bedingungen für Hochseilgarten-Aktivitäten
35. Die Benützung des Hochseilgartens ist nur nach erfolgter Einschulung im Übungsparcours möglich.
36. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ständig zwei
Sicherungsgeräte „Smart Belay“ und beide mit geschlossenem Verschluß in
den gelb markierten Sicherungsstahlseilen eingehängt sind. Die
Sicherungsgeräte „Smart Belay“ dürfen nur direkt bei den gelben
Markierungen in die Sicherungsstahlseile eingehängt werden. Vor dem
Start in eine Hochseilgarten Station ist ein Partner zu fragen ob die
Station begangen werden darf – dieser kontrolliert ob beide
Sicherungsgeräte in das dafür vorgesehene Sicherungsseil eingehängt
sind, ob beide verschlossen sind und gibt erst dann die Erlaubnis zum
Starten.
37. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Klettergurt
verschlossen ist und eng anliegend an den Körper angepaßt ist, sodaß ein
herausrutschen in jeder denkbaren Situation unmöglich ist.
38. Der Kletterhelm muß im gesamten Bereich des Hochseilgartens am Kopf getragen werden.
Besondere Bedingungen für Klettersteig- und Flying Fox Highflying Touren:
39. Nach erfolgter Einschulung hat jeder Teilnehmer eigenverantwortlich
darauf zu achten, dass bei Klettersteigpassagen (Felspassagen die immer
mit einem Sicherungsstahlseil versehen sind) immer die 2
Sicherungskarabiner des Klettersteigsets gegengleich im Stahlseil
eingehängt sind. Beim Umhängen an Verankerungspunkten des Stahlseils
darf jeweils nur 1 Karabiner umgehängt werden. Erst wenn der erste
Karabiner wieder verschlossen im Stahlseil eingehängt ist, darf der
zweite Karabiner umgehängt werden. Grundsätzlich gilt: Sobald ein
Sicherungsstahlseil vorhanden ist, müssen beide Sicherungskarbiner des
Klettersteigsets dort eingehängt sein.
40. Bei den Flying Fox Strecken muß erst die Stahlseilrolle in das
Stahlseil eingehängt werden, dann der Stahl – Sicherungskarabiner und
erst dann die beiden Karabiner des Klettersteigsets nacheinander in den
Stahlkarabiner einhängen. Beim Landeplatz des Flying Fox muß zuerst der
erste Karabiner des Klettersteigsets in das Stahlseil des Klettersteigs,
dann der zweite Karabiner gegengleich ins Stahlseil gehängt werden.
Anschließend wird die Seilrolle mit Stahlkarabiner am Klettergurt
eingehängt.
Besondere Bedingungen für Höhlentouren:
41. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
Fotos/Filme:
42. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und
Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in
Prospekten oder auf der FREELIFE Homepage veröffentlicht werden dürfen.


